Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge
Was beinhaltet das Betriebsrentengesetz (BetrAVG)?
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), auch bekannt als das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, stellt die rechtliche Grundlage für die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland dar. Es regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Bezug auf betriebliche Rentenpläne.
Kernbestandteile des BetrAVG
Durchführungswege der bAV
Das BetrAVG definiert fünf Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. Jeder Durchführungsweg hat spezifische Regelungen bezüglich der Beitragszahlungen, der steuerlichen Behandlung und der Sicherheit der Anwartschaften.
Unverfallbarkeit
Die Regelungen zur Unverfallbarkeit sind ein zentrales Element des BetrAVG. Sie bestimmen, unter welchen Bedingungen die Ansprüche aus der bAV erhalten bleiben, auch wenn der Arbeitnehmer vor Erreichen des Rentenalters ausscheidet. Die Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit wurden im Laufe der Zeit angepasst, um den Arbeitnehmerschutz zu stärken.
Anpassung der Betriebsrenten
Das BetrAVG schreibt vor, dass Arbeitgeber die Höhe der laufenden Betriebsrenten regelmäßig überprüfen müssen. Ziel ist es, den Wert der Renten im Zeitablauf zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf die Inflation.
Informationspflichten
Das Gesetz legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ihre Arbeitnehmer über wesentliche Aspekte der betrieblichen Altersversorgung zu informieren. Dazu gehören Informationen über die gewählten Durchführungswege, die Höhe der Beiträge und die Bedingungen für die Unverfallbarkeit.
Insolvenzsicherung
Zum Schutz der Arbeitnehmeransprüche im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sieht das BetrAVG die Insolvenzsicherung vor. Die Beiträge zur bAV sind durch den Pensionssicherungsverein abgesichert.
Alle Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind und deren Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung anbietet, fallen unter das BetrAVG.
Das BetrAVG setzt strenge Voraussetzungen für die vorzeitige Auszahlung von Betriebsrenten, um den Zweck der Altersvorsorge zu wahren. In bestimmten Fällen, wie bei geringfügigen Rentenansprüchen, kann jedoch eine Abfindung umsetzbar sein. Mehr dazu finden Sie in unserem Blog: Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge abfinden lassen?