Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge
Was Sie bei einem Arbeitgeberwechsel und Ihrer betrieblichen Altersvorsorge beachten müssen.
Die betriebliche Altersvorsorge stellt eine wichtige Säule der Altersabsicherung in Deutschland dar. Sie ermöglicht Arbeitnehmern, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine Rentenversicherung oder andere Formen der Altersvorsorge einzuzahlen, oft mit finanzieller Unterstützung des Arbeitgebers. Doch was geschieht mit Ihrer bAV, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln? Dieser Blogbeitrag bietet umfassende Informationen und Tipps, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Wichtigste Punkte beim Arbeitgeberwechsel
Übetragbarkeit Ihrer bAV
Einverständnis des neuen Arbeitgebers:
Prüfen Sie, ob Ihre bestehende bAV-Regelung übertragbar ist, d.h., ob Sie sie zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen können. Dies geht in aller Regel in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionfonds. Zumindest besteht nach §1a BetrAVG ein gesetzliches Recht eines jeden SV-pflichtigen Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung.
Portabilität:
Portabilität in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre erworbenen Rentenansprüche bei einem Jobwechsel mitzunehmen. Dies kann durch Kapitalübertragung der bisherigen Versicherung erfolgen und wird durch das Betriebsrentengesetz geregelt. Dadurch bleibt die bAV auch bei Arbeitgeberwechseln attraktiv und flexibel.
Wartezeiten und Unverfallbarkeit
Unverfallbarkeitsfristen:
Informieren Sie sich über die Unverfallbarkeitsfristen Ihrer bestehenden bAV. Nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sind Anwartschaften in der Regel nach drei Jahren gesetzlich unverfallbar. Einige Arbeitgeber bieten jedoch auch sofort unverfallbare Versorgungen an.
Beitragszahlung und -höhe
Fortsetzung der Beitragszahlung:
Es besteht auch die Möglichkeit die Beiträge durch eine Übertragung auf die versicherte Person aus dem Privatvermögen weiter zu zahlen. Dies kann insbesondere Sinn ergeben, sollte nur eine kurze Pause zwischen der erneuten Fortführung beim nächsten Arbeitgeber stehen. Allerdings verliert die Versorgung in dieser Zeit die Vorteile einer eventuell vorherigen steuer- und sozialabgabenfreien Einzahlung.
Anpassung der Beitragsleistung:
Besprechen Sie, ob und wie sich Ihre Beitragsleistung verändern könnte, basierend auf den Konditionen Ihres neuen Arbeitsvertrages oder bei privater Fortführung.
Steuerliche Aspekte
Steuerliche Behandlung:
Die steuerliche Behandlung Ihrer Einzahlungen kann sich ändern, abhängig von der Art der bAV und den Regelungen Ihres neuen Arbeitgebers.
Wenn Ihr neuer Arbeitgeber keine bAV anbietet, können Sie Ihre bestehende bAV entweder privat fortführen oder ruhen lassen. Erkundigen Sie sich nach den Optionen und Konsequenzen bei Ihrem Versicherer. Gleichwohl aber der Hinweis, dass nach §1a ein Recht auf Entgeltumwandlung besteht.
Eine Übertragung auf eine private Altersvorsorge ist möglich, allerdings sind hierbei die steuerlichen Konsequenzen zu beachten. Eine fachkundige Beratung ist empfehlenswert.
Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen den Durchführungswegen zu verstehen und zu prüfen, ob eine Übertragung Ihrer bisherigen Anwartschaften möglich und sinnvoll ist.